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SUP VERLEIH IN LEIPZIG

Entdecke den Cospudener See auf einem SUP-Board!

Unser SUP Verleih am Nordstrand des Cospudener Sees bietet euch die Möglichkeit, hochwertige SUP-Boards und Paddel zu leihen. Ihr könnt unsere Ausrüstung ganz bequem online buchen und zur gewünschten Zeit direkt am See abholen. Kommt einfach zu uns und startet euer Abenteuer auf dem Wasser!

Was ist Stand Up Paddling?

Stand Up Paddling, kurz SUP, ist eine aus den USA stammende Trendsportart, die sowohl als körperliches Training als auch als gemütliche Freizeitbeschäftigung dient. Bei dieser Sportart steht ihr auf einem speziellen Board und bewegt euch mithilfe eines Paddels vorwärts. Es ist perfekt geeignet, um in Form zu bleiben oder einfach die schöne Umgebung vom Wasser aus zu genießen.

Warum SUP am Cospudener See?

Ein warmer Sommertag, strahlender Sonnenschein und ein erfrischendes Getränk – der Cospudener See bietet die perfekte Kulisse für ein unvergessliches SUP-Erlebnis. Unsere Station am Nordstrand ermöglicht es euch, schnell und unkompliziert ein Board zu mieten. Ob allein, mit Freunden oder der Familie – SUP macht immer Spaß.

Keine Erfahrung? Kein Problem!

Falls ihr neu im Stand Up Paddling seid, bietet unser Team am Cospudener See auch SUP-Kurse an. Lernt die Grundlagen sicher und unter professioneller Anleitung, damit ihr das Wasser sorgenfrei genießen könnt. Zum SUP Kurs

FAQ SUP-Verleih

Kann ich SUPs reservieren?

Eine Reservierung ist bei uns leider nicht möglich. SUPs müssen im Voraus online gebucht und bezahlt werden.

Welche SUP-Größen und Arten gibt es?

Wir bieten SUPs in verschiedenen Größen und von verschiedenen Herstellern an. Unser Team hilft dir dabei, das passende SUP für deine Bedürfnisse zu finden.

Darf man mit mehr als einer Person auf ein SUP-Board?

Unsere SUP-Boards sind für jeweils eine Person ausgelegt. Wenn ihr mit mehreren Personen auf einem Board unterwegs seid und dieses dadurch Schäden trägt, müsst ihr für den entstandenen Schaden aufkommen.

Kann ich meine Miete verlängern?

Leider ist es nicht möglich die Mietdauer zu verlängern, wenn du schon auf dem Wasser bist, da direkt nach dir das Kanu schon wieder vermietet sein könnte. Daher erkundige dich bitte im Vorfeld an unserem Verleihcounter, ob eine Verlängerung möglich ist.

Solltest du dennoch verspätet wiederkommen, müssen wir dir den Preis für die angefangene Stunde nachberechnen.

Wo finde ich Informationen, wie ich mich am besten auf dem Wasser verhalte?

Alle Informationen dazu findest du hier: Sicherheit & Tipps

Des Weiteren erhältst von unserem Personal noch eine kurze Einweisung zu den wichtigsten Punkten.

Darf mein Hund mitkommen?

Ja, Hunde sind bei uns erlaubt. Bitte beachte, dass die Mitnahme eines Hundes allein auf deine Gefahr und in deiner Verantwortung erfolgt.

Für Schäden oder erhöhte Abnutzung des Materials haftest du uns gegenüber in vollem Umfang.

Was mache ich, wenn ausgebucht ist?

Keine Panik! In der Regel haben wir an unserem Standort Cospudener Combüse noch genug SUPs zur Verfügung.

Was passiert bei schlechtem Wetter mit meiner Buchung?

Falls das Wetter so schlecht sein sollte, dass man nach unserem Ermessen nicht mehr fahren kann, erhaltet ihr die Möglichkeit zur Umbuchung oder erhaltet euer Geld zurück.

Unwirtliches Wetter (Temperatur, Wind, Regen etc.) berührt die vertraglichen Verpflichtungen nicht.

Wie kann ich ein bereits gebuchtes Erlebnis umbuchen?

Eine Umbuchung ist eigenständig nicht möglich. Kontaktiert uns dafür mit eurer Bestellnummer entweder per E-Mail (info@stadthafen-leipzig.com) oder per Telefon: +49 (341) 5940 2619. Ohne die Bestellnummer können wir keine Umbuchung veranlassen.

Bei einer Umbuchung gelten dieselben Bedingungen wie bei einer Stornierung. Diese kannst du unseren AGBs entnehmen.

Welche Stornierungsbedingungen gelten für mich?

Die gebuchten Leistungen können bis 28 Tage vor der geplanten Durchführung der Leistung kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung bis 14 Tage vorher sind 50 % des Preises, bei Stornierung bis 7 Tage vorher sind 80 % des Preises zu zahlen.

Kann die Leistung wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht ausgeführt werden, entfällt die Vergütungspflicht.
Unwirtliches Wetter (Temperatur, Wind, Regen etc.) berührt die vertraglichen Verpflichtungen nicht.

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